Der Entwurf zur DIN 45680 kommt nicht voran

Es ist wirklich frustrierend: Der Entwurf zur DIN 45680 kommt nicht voran. Im Jahre 2013 wurde schon der Durchbruch erwartet. Leider gibt es noch keinen Vollzug zu vermelden. Für Betroffene wichtig zu wissen: auch die bestehende DIN-Norm gibt Eingriffsmöglichkeiten gegenüber dem Verursacher.

Parallelen zum Schutz vor Radongas

Der Entwurf zum Radonschutzgesetz war bereits 2004 in der Diskussion und schien kurz vor der Verabschiedung. Elf Jahre später liegt das Papier immer noch nicht als Gesetz vor. Es läuft nun auf eine EU-weite Regelung hinaus.

Die bestehende DIN 45680 gibt bereits Eingriffmöglichkeiten

Betroffene müssen nicht unbedingt auf die neue DIN-Norm warten. Auch mit der bestehenden Regelung gibt es Eingriffsmöglichkeiten. Voraussetzung ist eine Schallpegelmessung unterschieden nach Terzpegeln. Jeder Terzbereich ist zwischen Richtwert und gemessenem Wert abzugleichen. Ist der gemessene Wert höher und ragt der Terzwert aus der Ergebnisreihe heraus, dann ist eine behördliche Auffälligkeit gegeben.

Differenz zwischen C- und A-Pegeln

Grundsätzlich geht die DIN 45680 davon aus, dass bei einer Differenz zwischen C- und A-Pegel von größer 20 dB ein tieffrequentes Schallereignis vorliegt. Die oben beschriebene Abweichung einzelner Terzen kann aber schon bei einer geringeren Abweichung als 20 dB gegeben sein. Es lohnt sich also, detaillierte Messungen durchführen zu lassen.

Behörden gehen leider nach Schema-F vor

Immissionsschutzbehörden stellen in der Regel die Nachforschungen ein, wenn die Differenz zwischen C- und A-Bewertung kleiner 20 dB ist. Hierin würde die neue DIN 45680 einen entscheidenen Schritt für Betroffenen bringen: denn dann bringt eine Differenz zwischen C und A von größer 15 dB bereits unter Zugzwang. Bei der jetzigen Fassung der DIN-Norm muss der Betroffene selbst den Nachweis für ein auffälliges Messergebnis erbringen.

4 Gedanken zu „Der Entwurf zur DIN 45680 kommt nicht voran

  1. Harro

    Bei uns hat das Umweltamt aufgrund dauerhafter und damit unerträglicher Dröhngeräusche eine Messungen nach DIN 45680 durchgeführt. Als Ergebnis mußte die benachbarte Agrar-Biogasanlage nachgebessert werden. Da die anschließende Messung unter 20dB lag stellte die Umweltbehörde sämtliche Aktivitäten ein. Subjektiv wahrnehmbar hat sich so gut wie nichts gebessert. Derartige Grenzwerte mögen zwar einprägsam sein, sind jedoch meist viel zu hoch angesetzt und treffen dadurch mitnichten das Empfinden Betroffener.

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  2. Klaus Neumann

    Ganz klar weshalb der Entwurf für eine Überarbeite DIN 45680 abgeschmettert wurde.

    Bis 2022 sind Investitionen geplant im Bereich Energie Speicherung. Erweiterungen bestehender Anlagen, Neubau von Anlagen wie weitere Untertagespeicher ( von 51 derzeit erweitert auf 110 ) werden in Angriff genommen. Bei Vorabstudien z.B. bezüglich Lärm wären bei strengerer Lärmschutzbewertung viele dafür notwendige Einrichtungen nicht umsetzbar bzw. würden weit größere finanzielle Mittel fordern. Strengere Lärmschutzverordnung bedeutet automatisch eine sensiblere Technologie.

    Die Vorabstudien werden dem Steuerzahler auferlegt, obwohl große Energiekonzerne die Profite einfahren. Risiken für die Folgen ungenügender Voruntersuchung trägt ebenfalls der Bürger, wie beschlossen wurde. Somit ist auch das Risiko späterer Forderungen wegen unzureichenden Voruntersuchungen ausgeräumt. Alles bleibt dem Bürger, nur zahlen muss der Bürger ebenfalls mit dem Erdulden von unmenschlichen quälenden Kompressor Lärm die nach unzureichender DIN (A) Norm beurteilt wurden und Kosten für eine Energie die uns in Abhängigkeit getrieben.

    Dies gilt ebenso für das ‚Power to Gas‘ System. Hier wird mittels saubere ( für den Bürger nicht mehr subventioniert ) Sonnen oder Windenergie und Wasserstoff – Methan erzeugt danach zu Gas umgewandelt, dadurch speicherbar im Erdgasverbundsystem. Man kann sagen die Energiekonzerne haben sich so ihr Perpetuum Mobile zum geldverdienen erschaffen.

    Nur zahlen muss die Vorab Studien, Ausbau und Folgeschäden der Bürger und er trägt natürlich auch die Kosten für das Produkt. So ist es doch klar, dass eine 45680´nicht durchgehen darf, wäre zu teuer und birgt das Risiko gewisse Technologien überhaupt nicht umsetzen zu können.

    Gruß
    Klaus Neumann

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    1. jweise Artikelautor

      Hallo Herr Neumann, bitte die Kirche im Dorf lassen. Der Entwurf der DIN 45680 sieht zwar einige Änderungen in der Berechnung vor, führt aber nicht zu einer grundsätzlich anderen Beurteilung von tief-frequenten Geräuschen. Auffälligkeiten lassen sich auch mit bestehenden Norm bewerten.

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      1. Klaus Neumann

        Hallo Jweise,
        einzig angemessene Methode zur Beurteilung von Infra / tieffrequenten Schall ist doch eine ‚unbewertete Messung‘. Hier wird bis zu 1 Hz jede Frequenz einzeln, ohne A oder C Filter aufgezeichnet. Solch eine ‚lineare Messung‘ gäbe tatsächlichen Aufschluss wie hoch einzelne Schalldrücke, einzelner Frequenzen effektiv sind. Insbesondere bei Untersuchungen bezüglich Infra und tieffrequenten Lärm.

        Messungen nach dB(A) Filterung verschleiern die Ergebnisse zur Beurteilung von tiefen Frequenzen. Bei 6 Hz werden 80 dB weggefiltert. Angenommen der 6 Hz Schalldruck wäre 100 dB, dann würde bei dB(A) Bewertung – 80 dB weggefiltert. Was zum Ergebnis hätte, dass von 100 dB, lediglich 20 dB über bleiben und so auch in die Beurteilung einfließen würden.

        Aber da hingegen neuester Studien, bei Messungen, immer noch von der veralteten Meinung ausgegangen wird: ‚Was wir nicht hören, kann uns auch nicht weh tun‘. Wird es leider bei der gegenwärtiger industriefreundlichen dB(A) Beurteilung mit seinem unzureichenden Anhang 45680 bleiben. Dies gilt ebenfalls für die überarbeitete 45680. Solange für Bewertung von Vorabstudien großer Industrieanlagen oder bei Beschwerden von Betroffenen DIN dB(A) zugrunde gelegt wird, werden es zwangsläufig weiter mehr Betroffene.

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