Mit Zimmerlautstärke Recht sprechen

Der Begriff „Zimmerlautstärke“ spielt in unzähligen Gerichtsprozessen eine große Rolle. Dabei verlaufen die Streitigkeiten wegen Nachbarschaftslärm meistens sehr individuell. Die Gerichtsakten berichten von streitenden Ehepaaren, auf den Boden stampfenden Kindern, stundenlangem Üben von Berufsmusikern, nächtlichem Duschen, Hundegebell oder Diskomusik. In den letzten Jahren hält eine neue Art von Lärmquelle Einzug in das Prozessgeschehen: lang anhaltende, gleichförmige Brummtöne aus der Nachbarwohnung sorgen bei den Betroffenen für schlaflose Nächte, Kopfschmerzen oder Bluthochdruck. Was liegt also näher, den Begriff „Zimmerlautstärke“ im Zusammenhang mit Brummtönen näher zu beleuchten.
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