Mit fehlerhaftem Schallgutachten vor Gericht

Das Oberlandgericht Frankfurt/Main hob ein Urteil des Landgerichts Hanau auf, weil sich dieses auf ein fehlerhaftes Schallgutachten eines Sachverständigen stützte. Eine Anwohnerin hatte gegen den Betrieb eines nahe gelegenen Blockheizkraftwerks (BHKW) geklagt, da sie sich vom Brummton und von den Vibrationen gestört fühlte. Der eingesetzte Gutachter im Beweissicherungsverfahren hatte es sich wohl zu einfach gemacht. Er wies lediglich darauf hin, dass bei einer Differenz zwischen C- und A-bewertetem Schallpegel von kleiner 20 Dezibel keine Störung durch den Betreiber des Kraftwerks vorliegen könne. Daraufhin wies das Landgericht die Klage der Anwohnerin gegen den Betreiber des BHKW ab.

Im Einzelfall sind die örtliche Verhältnisse für das Schallgutachten zu beurteilen

OLG-Frankfurt: „Die TA-Lärm geht unter Punkt 7.3. davon aus, dass bei tieffrequenten Geräuschen die Frage, ob von ihnen schädliche Umweltauswirkungen ausgehen, im Einzelfall nach den örtlichen Verhältnissen zu beurteilen ist. Da es sich bei der Regelung in Nr. 7.3 der TA-Lärm in Bezug auf die Ermittlung der Pegeldifferenz lediglich um eine beispielhafte Erwähnung handelt, wird in Fachkreisen eine weitere Untersuchung auch dann gefordert, wenn die Pegeldifferenz kleiner als 20 dB ist. Für diesen Fall wird dann ein 4-Schritt-Verfahren vorgeschlagen (vgl. Müller-Wiesenhaken/Kubicek, Tieffrequenter Schall als zu bewältigender Konflikt u.a. bei der Genehmigung von Biogasanlagen und Blockheizkraftwerken in der Nachbarschaft zur Wohnbebauung, ZfBR 2011, 217, 219).“

Oberlandgericht stellt weitere Mängel im Schallgutachten fest

  • Das Gutachten gebe keine Auskunft darüber, wie lange die einzelnen Messungen gewesen sind und ob die Fenster des Raumes geschlossen waren, wie dies die TA-Lärm nach Nr. 7.3. vorsieht.
  • Die Anwesenheit von Personen innerhalb des Raumes, in dem gemessen wird, sollte zur Vermeidung von Störgeräuschen vermieden werden. Dieser Sachverhalt ist zu dokumentieren.
  • Der Sachverständige hat die Messung nur an einem festen Punkt im Haus der Klägerin vorgenommen. Nötig wäre jedoch die Messung an unterschiedlichen Punkten gewesen, da sich die Geräuschbelästigungen nach den Behauptungen der Klägerin auf das ganze Haus auswirken sollen.
  • Der Sachverständige hat keine Langzeitmessung vorgenommen. Es könnte aber sein, dass das Geräusch nur zeitweise auftritt.
  • Zum Nachweis von Vibrationen hätte der Sachverständige Schwingungsmessungen durchführen müssen. Diese seien aber unterblieben.

Ein Verfahrensfehler durch mangelhafte Tatsachenfeststellung

Das Landgericht hatte den Vortrag der Klägerin zu den angeblich durch das Heizkraftwerk hervorgerufenen Vibrationen zu Unrecht als unsubstantiiert zurückgewiesen und die von der Klägerin hierzu angebotenen Beweise fälschlich als unzulässige Ausforschung qualifiziert. Genauso wie in der unkritischen Übernahme der Feststellungen des Sachverständigen SV1, liege hierin ein Verfahrensfehler in Form mangelhafter Tatsachenfeststellung vor (vgl.Zöller-Heßler ZPO, 28. Auflage, § 538 Rn 25 ff.), so das OLG Frankfurt. Der Verfahrensfehler führe dazu, dass das angefochtene Urteil keinen Bestand haben kann. Der Vorgang müsse neu verhandelt werden. Dazu ist ein neues Schallgutachten inklusive einer Schwingungsmessung anzufordern.

Ausführungen des Urteils im einzelnen

https://openjur.de/u/308089.html

6 Gedanken zu „Mit fehlerhaftem Schallgutachten vor Gericht

  1. Christian

    Hallo an alle Mitleidenden! Auf der Suche nach Erfahrungsberichten etc. habe ich diese Seite entdeckt. Ich wohne in einem Neubau (2019) und leide unter den Auswirkungen des unter meiner EG-Wohnung im Keller installierten BHKW. Konkret ist es ein Dröhnen und Vibrieren, insbesondere in der Nacht. In logischer Konsequenz haben sich entsprechende gesundheitliche Folgen eingestellt. Der Bauträger/Vermieter hat bei 2 Ortsterminen aber nichts festgestellt, m.E. lag dies an der zu hohen Außentemperatur. Ich versuchte auch , ihm zu erklären, dass es sich vermutlich um die speziellen Probleme tieffrequenten Schalls handelt, leider ohne Erfolg. Ein Mangel wird nicht anerkannt.
    Nun meine Fragen: Hat jemand ähnliche Probleme und kann evtl. bestätigen, dass die Belastungen durch ein BHKW mit der Außentemperatur und/oder Wetterlage variieren? Wer ist für eine objektive Messung dieser Vibrationen etc. verantwortlich, der Vermieter oder ich?
    Ich danke für alle sachlichen Hinweise!

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    1. jweise Artikelautor

      Bei Installationsgeräuschen liegt der Richtwert nachts nur bei 25 dB(A). Da lohnt es sich, eine Messung durchzuführen. Wer zahlt? Entweder man sucht sich Zeugen, die objektiv das störende Geräusch bestätigen oder der Mieter geht in Vorlage und zahlt die Messung selbst.

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  2. Igor

    Hallo an alle, die sich dafür interessieren. Versuche hier alle Fragen zu beantworten. Als ich mich beim Ordnungsamt gemeldet habe, habe ich gleich erfahren, dass die allgemeine Beschwerden die von einzelnen Bürger kommen, auch recht gut war genommen werden. Ich wurde an eine Kreisstelle für technischen Lärmschutz MKK weiter geleitet. Die Stelle nimmt die Beschwerden der einzelnen Bürger auf, auch ohne Bürgerinitiativen. Dort wurde ich telefonisch befragt, welche Art des Larms an welchen Tagen usw. Die Stelle hat meiner Meinung nach, Interesse gezeigt. Die haben mir empfohlen, mich mit Regierungspräsidium Darmstadt in Verbindung zu setzen um möglicherweise Aufnahmegerät ausleihen zu können. Auf das Aufnahmegerät habe ich auch einige Wochen warten müssen…. Die Ergebnisse wurden mir zum Schluß am Telefon mitgeteilt. Mit der Bitte, Deteils nicht weiter zu geben. Deswegen darf ich nicht die Nachnamen der Beamten verraten. Ergebnisse der Aufnahme sind gespeichert in Frankfurt. Das Büro befindet sich in Frankfurt, heißt aber Technischer Lärmschutz Regierungspräsidium Darmstadt. Ich habe für mich den verdächtigen Betrieb ausfindig gemacht. Für mich ist es die Fa. Netzsch in Wolfgang. Die haben ein altes Gebäude nahe B8 stehen(Kreuzung REWE). Drumrum ums Werksgebäude sind viele Röhre und einige Aggregate draußen stehen. Überwiegend im Winter läuft das Aggregat, das eigentlich umbebaut auch unter eigenem Dach ist, hört man trotzdem den Lärm auch vom Bürgersteig so laut, daß man sich nicht unterhalten kann! Gemeldet habe ich das auch. Die Werte, die ich muttgeteilt bekommen habe, sind nicht in der Papierformat. Nur mündlich. Es wurde der Fall nur registriert und abgespeichert, weil wie ich schon sagte, der db-Pegel solle mindestens doppelt so hoch liegen, um den Betrieb mit sofortiger Wirkung einstellen lassen zu können, bis die eine Lösung/Maßnahmen finden.

    P. S. Die Beamten waren sehr nett, haben bezüglich der anderen Angelegenheiten einiges erzählt. Soweit ich verstanden habe, gäbe es mehr Läute, die sich deswegen beschweren, hätte das Amt dagegen schon längst was unternommen(abgesehen der Normen).

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  3. Betroffener

    Seid 5 Jahren, als ich nach Hanau umgezogen bin, leide ich auch unter tieffrequete Töne, die aus Richtung Industtiepark Wolfgang her kommen. Einige Nächte habe ich am Steuer verbracht, um den Schuldigen Betrieb ausfindig zu machen. Dabei habe ich festgestellt, dass der Geräusch nicht nur in Groß-Auheim, Klein-Auheim sondern bis zu Kahl a. Main zu hören ist. Die Messungen in meinem Haus hat das Regierungspräsidium Darmstadt Abteilung für Lärmschutz durchgeführt. Mit Ergebnis.. Es sei nur 19,7 db bei 23Hz bis 80Hz gewesen. Dass dabei mehrere Menschen nicht nachts schlafen können, wäre im Rahmen der einer DIN-Norm!!! Somit haben diese Aussagen meine letzte Hoffnung zu nichte gemacht! Es bleibt mir nur Haus zu verkaufen, und nichts wie weg weit von Hanau…

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    1. Sabine

      Hallo, ich habe auch das Problem Brummen, eine Messung hat bei mir auch nicht das gewünscht Ergebnis gebracht. Ist es möglich das ich eine pdf-Datei der Schallmessung zum Vergleich haben könnte? Ich würde mich freuen. Ich muss auch überlegen wie es weitergeht. Wie ist es dazu gekommen das das Regierungspräsidium die Messung vorgenommen hat?
      Ich würde mich freuen Informationen dazu zu erhalten.

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