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Brummton und Wärmepumpen

Brummton Wärmepumpe

Beispiel einer Wärmepumpe

Tieffrequente Geräusche sind besonders lästig

Wärmepumpen geben aufgrund ihrer Bauart Geräusche an die Umgebung ab. Jedoch besonders lästig werden von den Anwohnern die tieffrequenten Geräusche wahrgenommen. Der Brummton ist selbst in größeren Entfernungen noch hörbar. Beim genaueren Hinsehen erkennt man, dass für die Geräuschentstehung mehrere technische und physikalische Komponenten verantwortlich sind und diese sich gegenseitig noch verstärken. Deshalb sollen Konstruktionseigenschaften, Betriebsweisen, die Art der Installation und Qualitätsunterschiede einzelner Fabrikate im Hinblick auf tieffrequente Geräusche näher beleuchtet werden.
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Grenzen der Messtechnik

Bei der Ortung von sehr leisen Geräuschen kommt auch eine gute Messausrüstung schnell an ihre Grenzen. Lärmpegel, die unter zwanzig Dezibel (A) liegen, werden selbst von Klasse-1-Mikrofonen nicht mehr erkannt. Besonders gute und folglich auch sehr teure Mikrofone weisen eine Empfindlichkeit von 17 dB auf. Viele Betroffene berichten aber, dass sie den Brummton gar nicht hören, sondern als Vibrationen wahrnehmen. „Mein ganzes Bett vibriert“, ist eine der häufigsten Aussagen. Schwer verständlich wird es für viele Brummtonopfer, wenn die wahrgenommenen Vibrationen mit der Schwingungsaufnahme nicht dokumentiert werden können. Selbst mit empfindlichen dreidimensionalen Sensoren sind leichte Bodenschwingungen oft nicht zu erfassen. Die Messtechnik kommt an ihre Grenzen.
Der gesamte Artikel unter dem Titel „Gefangene des Brummtons“ steht auf http://www.baubiologie-regional.de/news/gefangene-des-brummtons-994.html

DIN 45680 steht wieder zur Diskussion

Der aktuelle Entwurf zeigt eine andere Herangehensweise

Die DIN 45680 ist für Brummtonbetroffene eine wichtige Verfahrensgrundlage, denn sie regelt den Umgang mit tieffrequenten Geräuschen. Seit 1997 wurden schon mehrfach Versuche unternommen, diese Norm anzupassen. Der Entwurf aus dem Jahre 2014 sah vielversprechende Änderungen vor; er kam aber nie zur Anwendung. Mittlerweile stellte der Normierungsausschuss das Berechnungsverfahren komplett auf den Kopf. Der Entwurf wurde am 22. Mai 2020 zur Diskussion gestellt. Es gibt ein völlig neues Berechnungsverfahren für den Frequenzbereich zwischen acht Hertz und hundert Hertz. Zur Beurteilung der Messergebnisse kommt der sogenannte „Anhaltswert“ zur Anwendung. Die Vorgabe lautet 25 dB(A) während der Nachtphase von 22 bis 6 Uhr und 35 dB(A) in der Zeit zwischen 6 Uhr und 22 Uhr. Liegen auffällige Messergebnissen im Frequenzbereich kleiner acht Hertz vor, soll das gesamte Spektrum zwischen 1 Hz und 20 Hz gesondert betrachtet werden. Dafür wurden aber (noch) keine Anhaltswerte festgelegt.
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