Grenzbereiche des Hörens

Forscher der Physikalisch-Technischen-Bundesanstalt (PTB) haben in einem internationalen Projekt über drei Jahre lang die Grenzbereiche des Hörens untersucht. Die überraschende Erkenntnis: der Mensch nimmt im Frequenzbereich zwischen 8 Hz und 16 Hz Töne wahr. Bisher galt dieser Frequenzabschnitt immer als „unhörbar“. Die Aussage der Betroffenen, etwas zu hören, wird durch eine Erregung des primären auditiven Cortex objektiv nachgewiesen. Der Mensch nimmt offensichtlich diffuse Geräusche wahr, die ihm entwicklungsgeschichtlich betrachtet, auf eine Gefahr hinweisen könnten.

Infraschall und Ultraschall

Auch bei Ultraschall vermutet man Grenzbereiche des Hörens. Geräusche im Frequenzbereich von größer 16.000 Hz sind von Erwachsenen normalerweise nicht wahrzunehmen. Hier liegt die besondere Gefahr darin, dass durch technische Geräte sehr hohe Schallpegel erzeugt werden. Als Beispiel aus der Praxis dient der sogenannte Marderschreck. Fledermäuse „unterhalten“ sind bekanntlich im Ultraschallbereich. Um die Laute darzustellen, entwickelten Naturschützer sogenannte Fledermausdetektoren, die für relativ wenig Geld auf der Webseite von www.bund.net bezogen werden können.

Es wird weiter geforscht

Dr. Christian Koch, verantwortlich für den Fachbereich 1.6 Schall bei der PTB, teilte in der Pressemeldung mit, dass der Antrag für ein Folgeprojekt bereits eingereicht wurde. Dabei wollen die Forscher gezielt Leute untersuchen, die unter dem sogenannten „unhörbaren“ Schall leiden. Die Originalpressemeldung ist unter https://idw-online.de/de/news634626 am 10.07.2015 erschienen.

Ein Gedanke zu „Grenzbereiche des Hörens

  1. Klaus Neumann

    Im Mai diesen Jahres fand die ‚Euronoise 2015‘ in Maastricht statt. Sehr interessant ist das pdf.

    ‚Clinical Protocol for Evaluating Pathology Induced by Low Frequency Noise Exposure‘

    Eine seit 30 Jahren laufende Studie und deren bisherigen Ergebnisse über die Auswirkungen von Infra / tieffrequenten Schall auf Organismen.

    Anhand diese Ergebnisse bin ich geneigt zu behaupten, dass die Beurteilung von Infra / tieffrequenten Schall nach DIN dB(A) Norm – Körperverletzung ist.

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