Der aktuelle Entwurf zeigt eine andere Herangehensweise
Die DIN 45680 ist für Brummtonbetroffene eine wichtige Verfahrensgrundlage, denn sie regelt den Umgang mit tieffrequenten Geräuschen. Seit 1997 wurden schon mehrfach Versuche unternommen, diese Norm anzupassen. Der Entwurf aus dem Jahre 2014 sah vielversprechende Änderungen vor; er kam aber nie zur Anwendung. Mittlerweile stellte der Normierungsausschuss das Berechnungsverfahren komplett auf den Kopf. Der Entwurf wurde am 22. Mai 2020 zur Diskussion gestellt. Es gibt ein völlig neues Berechnungsverfahren für den Frequenzbereich zwischen acht Hertz und hundert Hertz. Zur Beurteilung der Messergebnisse kommt der sogenannte „Anhaltswert“ zur Anwendung. Die Vorgabe lautet 25 dB(A) während der Nachtphase von 22 bis 6 Uhr und 35 dB(A) in der Zeit zwischen 6 Uhr und 22 Uhr. Liegen auffällige Messergebnissen im Frequenzbereich kleiner acht Hertz vor, soll das gesamte Spektrum zwischen 1 Hz und 20 Hz gesondert betrachtet werden. Dafür wurden aber (noch) keine Anhaltswerte festgelegt.
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